Zur Besonderheit der notariellen Urkunde findet sich folgender Absatz bei Wikipedia:
"Eine Besonderheit der notariellen Urkunde besteht (bei entsprechender Gestaltung) darin, dass die darin enthaltenen Ansprüche „sofort vollstreckbar“ sind. Dies heißt, dass die Ansprüche ohne vorheriges Klageverfahren durchgesetzt werden können. So kann etwa der Verkäufer eines Grundstückes seinen Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises mittels staatlichen Zwanges (Gerichtsvollzieher etc.) durchsetzen, ohne dass er zuvor den Käufer auf Zahlung verklagen muss."
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